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So wurde früher in den grossen deutschen Städten derjenige Ratsherr genannt, in dessen Aufgabenbereich die Aufsicht über die städtischen Weinberge und den Ratskeller fiel. Nur dieser vom Rat gewählte Weinherr durfte in der Hansestadt Bremen beispielsweise über Kauf und Verkauf des städtischen Weins bestimmen. |
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Scheuermann |
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