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Kelterhaus in Gemeinde- oder Gemeinschaftsbesitz. Solche Gemeindepressen waren früher – vor dem Aufkommen der Winzergenossenschaften - in vielen kleinen und armen Weinbaugemeinden üblich, in denen der Kleinbesitz vorherrschte und die meisten Erzeuger nicht über eigene Kelterhäuser verfügten. Bei der Benutzung dieser Einrichtungen waren besondere öffentliche Vorschriften einzuhalten. |
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Scheuermann |
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