www.weinwissen.com / Imprägnierung

Ein Verfahren, bei dem Wein oder Schaumwein Kohlensäure unter Anwendung von Druck künstlich zugefügt wird, um ihm moussierende Eigenschaft zu geben; das heißt, um Perlwein (niedrigerer Druck) oder Imprägnierschaumwein (Mindestdruck 3 bar) herzustellen. Imprägnierschaumwein ist die durch Zusatz von Kohlensäure zu Wein hergestellte billigste Form des Schaumweins. Dieses Verfahren ist gesetzlich anerkannt und erlaubt. Es spielt in Deutschland aber keine Rolle. Beruht der Kohlensäuregehalt eines Schaumweins ganz oder zum Teil auf einem Kohlensäurezusatz, muss dieser nach dem Weingesetz auf dem Etikett durch die Worte „mit zugesetzter Kohlensäure“ gekennzeichnet werden. Das gilt auch für ausländische imprägnierte Schaumweine. Fruchtschaumweine aus Obst oder Beeren sind ist fast immer imprägniert, ohne dass dies deklariert werden muss. Das Verfahren war Ende des 19. Jahrhunderts in Mode gekommen und führte im Jahr 1892 zur Gründung des „Syndikats der Schaumweinfabrikanten“, aus dem später der heutige Sektverband hervorging. Dieser erste Zusammenschluss von 15 deutschen Sektkellereien hatte vor allem zum Ziel die durch „unechte“ Schaumweine, vor allem den sogenannten Grenzschaumwein und die Imprägnierschaumweine zu bekämpfen.

 

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