www.weinwissen.com / Qualitätsschaumwein

Von der EU geschützte Bezeichnung für Schaumwein, der mithilfe einer zweiten Gärung hergestellt wurde. Für Deutschland und Österreich darf der traditionelle Begriff Sekt dafür verwendet werden. Nah den genauen Vorschriften muss Qualitätsschaumwein mindestens 10 Vol. % Alkohol und 3 Bar Druck in der Flasche haben.. Bei einem "Qualitätsschaumwein b.A." (bestimmter Anbaugebiete) sind ausserdem geographische (Lagensekt) und Jahrgangsangaben (Jahrgangssekt) erlaubt.

 

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