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Auch: Ehrenwein. Mittelhochdeutsch: êren-wîn. Eine alte Bezeichnung für einen besonders guten Wein im Gegensatz zu den gewöhnlichen Weinen. Eine Stadtordnung des Herzogs Johann I. von Zweibrücken (1590) stellte dem Ehrwein den „gemeinen Tischwein“ gegenüber und gibt als Ehrwein z.B. an: Pfeddersheimer Beerwein und Edenkobener Rotwein (Quelle: Bassermann-Jordan). In der „Affenteurlich Naupengeheuerliche Geschichtsklitterung“ von Johann Fischart (1575/90) heisste über den Weinkeller des Grandgoschier: „Da war Ehrwein, wie man ihn möcht dem Schultheiß ins Ampt schencken.“ Das Wort taucht auch später immer wieder in der Literatur auf z. B. bei Schiller („geschwind an seinen platz. der Terzky hat der mutter ehrenweine preis gegeben.“) oder Goethe („meine studien jedoch sowol als die heitere unterhaltung mit den canzlei und hausgenossen wurden gar sehr belebt durch den ehrenwein, welcher von treflicher Moselsorte unserem fürsten vom stadtrathe gereicht ward .) |
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