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Die Angabe "Für Diabetiker geeignet" mit dem Zusatz "Nur nach Befragen des Arztes" darf in Deutschland nur für Weine verwendet werden, wenn der Wein je Liter höchstens 4 Gramm unvergorenen Zucker (Glucose), 40 mg freie schweflige Säure, 150 mg gesamte schweflige Säure, 12 Grad vorhandenen Alkohol aufweist. Des weiteren müssen auf dem Etikett oder auf dem Rückenetikett weitere Angaben über diätische Werte, wie zum Beispiel Brennwert und Gesamtbrennwert, gemacht werden. In Österreich ist diese Bezeichnung grundsätzlich für alle Weine unter g/l Restzucker erlaubt. Die meisten trockenen Weine in Österreich sind also "Diabetikerweine". |
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Scheuermann |
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