| Von: Franz Regner
|
| Vom: 05.06.2002.
|
|
|
| Frage: Darf laut Gesetz sogenannter "Wein aus biologisch hergestellten Trauben" mit konventionell hergestelltem Rübenzucker vor der Gärung aufgebessert werden? |
| Antwort: Im Augenblick ist dies noch grundsätzlich erlaubt. Erst im kommenden Jahr tritt eine EU-Regelung in Kraft, die dies für die Zukunft verbietet. Bei den drei Verbänden ECOVIN, Naturland und Bioland ist dies unterschiedlich geregelt. So schreibt es Bioland seit einigen Jahren verbindlich vor. Bei den beiden anderen Verbänden handelt es sich nur um eine Empfehlung. Die Probleme waren eher praktischer Natur. Es gab bisher immer wieder Beschaffungsprobleme für Rübenzucker aus biologischem Anbau. Inzwischen gibt es diese Produkt ganzjährig in ausreichender Menge aus Holland und der Schweiz. Auch die deutsche Südzucker fährt im Moment eine Kampagne für die Produktion von Bio-Rübenzucker. Im übrigen ist dieses Produkt um 100 % teurer als konventionell produzierter Zucker. |